Markensteuerung und Markenschutz
Das Logo der Deutschen Bank ist eine der bekanntesten Marken der internationalen Finanzwelt und der Name „Deutsche Bank“ wird mit höchster Qualität und innovativen Produkten und Angeboten verbunden.
Markenregistrierung und Markenschutz
Wortmarke und Logo sind der erste und zugleich stärkster Bezug zur Deutschen Bank. Daneben gibt es immer auch Produktbezeichnungen, Wort-Bildmarken oder Gesellschaftsnamen die direkt oder indirekt die Wahrnehmung der Leistung und die Reputation der Deutschen Bank beeinflussen.
Damit der Name „Deutsche Bank“, das Logo und andere Marken des Konzerns klar und eindeutig verwendet werden, schreibt die Global Trademark Policy weltweit genaue Regeln fest. Sie sorgen für die einheitliche Wahrnehmung der Deutschen Bank vor und beugen so Reputationsschäden und Rufausbeutung vor und verringern so rechtliche und finanziellen Risiken und Reputationsschäden, die mit einem Markenmissbrauch verbunden sind.
Für weitere Einzelheiten und Unterstützung im Umgang mit der Trademark Policy setzen Sie sich bitte zum frühest möglichen Zeitpunkt mit Group Brand Communications oder Legal in Verbindung.
Stephanie Gugger
Brand protection and trademark registration
+49 69 910 41125
Branding bei Minderheitsbeteiligungen
Die Verwendung unseres Erscheinungsbildes ist Konzerngesellschaften vorbehalten. Die Gestaltungsrichtlinien und die darin enthaltenen Regeln gelten ausschließlich für jene Gesellschaften, an denen die Deutsche Bank eine Mehrheitsbeteiligung hält.
Daneben gibt es aber auch Konstellationen, wo aus z.B. aus wirtschaftlichen Gründen zur Risiko-Diversifizierung oder wegen gesetzlicher Einschränkungen eine Minderheitsbeteiligung das geeignete Businessmodell ist. Dies sind Kooperationsvereinbarungen oder Joint Ventures, bei denen die Deutsche Bank maximal 50% der Anteile hält und darum nicht die volle Kontrolle über alle Geschäftsentscheidungen ausüben kann. Um hier die Deutsche Bank vor Risiken durch rechtlichen Implikationen oder Reputationsschäden durch Markenmissbrauch zu schützen, muss die Verwendung von Markenelementen bei Minderheitsbeteiligungen ausdrücklich von Group Brand Communications genehmigt und durch eine Lizenzvereinbarung abgesichert werden.
Da alle Anfragen zum Erscheinungsbild von Minderheitsbeteiligungen im Einzelfall entschieden werden, setzen Sie sich bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Group Brand Communications / Legal in Verbindung.
Stephanie Gugger
Brand protection and trademark registration
+49 69 910 41125
Vendor Endorsements
Häufig fragen Dienstleister – besonders aus den Bereichen IT, Communications oder Facility Services – ob sie die Deutsche Bank als Referenz angeben können (Vendor Endorsement).
Die Deutsche Bank erteilt grundsätzlich keine Referenzzusagen, es sei denn, es gibt aus strategischer oder geschäftspolitischer Sicht einen wichtigen Grund für eine Ausnahmegenehmigung.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder wenn Sie eine Ausnahmeregelung anfragen möchten, setzen Sie sich bitte mit einem Mitglied des Vendor Endorsement Panels in Verbindung.
Vendor Endorsement Council auf myDB
(nur für interne Nutzer)